Stuttgart 21: Mercedes mit Extras kostet auch mehr…

Ein Mann geht zum Autohändler.

„Guten Tag, ich hätte gerne mein Auto.“

Autohändler: „Gerne. Bitteschön. Macht dann 6,8 Mrd. Euro.“

Mann: „Moment mal. Waren das nicht irgendwas um die 4,4 Mrd. Euro?“

Autohändler: „Tjahaaaaa, schon. Aber man kann nicht einen Mercedes in der Grundausstattung bestellen, dann allerlei Extras einbauen lassen und am Ende erwarten, daß es beim gleichen preis bleibt!“

Mann: „Nee, klar, geht nicht. Aber welche Extras meinen Sie denn?“

Autohändler: „Ja, das wissen Sie doch: Reifen und eine Bremse!“

Mann: „Moment mal. Das ist doch kein Extra, sondern absolut notwendig!“

Autohändler: „Ist mir egal. Sie haben den Vertrag unterschrieben und jetzt zahlen Sie.“

Mann: „Mein Sohn hat den unterschrieben, weil Sie ihm gesagt haben, der Wagen sei so, wie er damals war – also ohne Räder und Bremse – absolut fahrtüchtig.“

Autohändler: „Ihr Sohn war berechtigt, zu unterschreiben. Sie haben ihm eine Vollmacht gegeben.“

Mann: „Aber Sie haben ihn getäuscht. Sie haben ihm erzählt, dass sie die Anzahlung einbehalten, wenn er nicht unterschreibt. Sie haben ihm angedroht, ihn zu verklagen.“

Autohändler: „Ja klar. Ich baue ja auch die Autos nicht selbst. Da hängen verschiedene Firmen dran, die das Glas, den Motor, die Scheibenwischer usw. herstellen. Mit denen habe ich Verträge am Laufen! Die leben davon! Was meinen Sie, wen die verklagen, wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen? Da gehts schließlich auch um meine Existenz!“

Mann: „Eine Frage. Auf welche Summe haben Sie denn die Konventionalstrafe beziffert?“

Autohändler: „1,5 Mrd. Euro.“

Mann: „Und dann hat er unterschrieben?“

Autohändler: „Und dann hat er unterschrieben.“

Mann: „Es ist bekannt, dass Sie in die Konventionalstrafe auch Verträge einbezogen haben, die zu dem Zeitpunkt noch gar nicht unterschrieben waren. Das heißt, dass die Summe von 1,5 Mrd. Euro bei weitem zu hoch angesetzt war. Das nennt man Täuschung.“

Autohändler: „Nachdem das Auto verkauft war, habe ich die Verträge mit den Firmen unter Dach und Fach gebracht.“

Mann: „Das hätten Sie aber nicht, wenn mein Sohn nicht unterschrieben hätte.“

Autohändler: „Wen kümmern schon Detailfragen? So kommt ja nie was zustande. Auf meine Art ist es aber zustande gekommen.“

Mann: „Es sind vor allem Kosten zustande gekommen, die die Vertragsstrafe weit übersteigen. Und die darf ich jetzt tragen. Aber so weit lasse ich es nicht kommen. Behalten Sie ihr tiefergelegtes Auto und ich sage Ihnen was: wir sehen uns dann vor Gericht.“

Der Mann geht vor Gericht und bekommt Recht. In seiner Abschlussrede betont Richter Geißler: „Der Mann hatte Recht und er bekam es auch. Der Vertrag konnte ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Die Anzahlung hat der Autohändler zu erstatten. In diesem Fall ging das sehr leicht, da das Auto noch weiterverkauft werden kann. Anders sähe es natürlich aus, wenn es um eine riesige Baugrube mitten in Stuttgart ginge. Sowas kann man nicht so leicht rückgängig machen. Aber unmöglich ist es nicht.“

Hinterlasse einen Kommentar